Ob Umweltzonen sinnvoll sind oder nicht ist tatsächlich ein diskussionswürdiges Thema. Die in Deutschland eingeführten Umweltzonen brachten keineswegs den erwarteten Erfolg, siehe Stuttgart, München, et cetera.
Aus Gründen der bedenklichen Atemluftqualität möchte ich keinesfalls vom 6. Wiener Gemeindebezirk über die Hadikgasse im 14. Bezirk mit dem Fahrrad nach Purkersdorf unterwegs sein. Und so weiter und so fort!
Dass unsere Atemluft mit gesundheitsschädlichen giftigen Stoffen belastet ist, bleibt unbestritten. Und das nicht "eh nur ein bisschen"! Siehe Peking, Shanghai, L.A., London oder sonst wo weltweit oder bei uns in Europa.
Aber wer oder was trägt die Hauptschuld an diesem nicht mehr haltbaren Zustand? Wollen wir der Verbrennungskraftmaschine des Automobils dem Generalverdacht dieser zweifellos unhaltbaren Zustände aussetzen? Tun wir das, was wird geschehen?
1.) Die Autohersteller werden unschuldige Gesichter machen. Ihre Motorentechnik und die Technologie der Abgasreinigung ist ja eh super in Ordnung. Außerdem werden die von der EU vorgegebenen Abgaswerte nicht nur eingehalten sondern sogar unterschritten. Wird behauptet
Wie hoch diese Abgasgrenzwerte von der EU angesetzt werden, steht auf einem anderen Blatt und halten einen Vergleich mit den U.S.A. in keiner Weise stand.
2.) Der Verband der deutschen Autoindustrie (VDA) und seine Lobbyisten werden auf Touren kommen und mit allen Mitteln versuchen, nicht nur die EU Beamten sondern auch die nationalen Regierungen zu beeinflussen. Mit dem Hinweis auf "Arbeitsplätze erhalten" werden dann vernünftige, d.h. niedrige Abgaswerte ad absurdum geführt.
Dies wird in Europa schon jahrelang so gehalten und betrifft nicht nur die Partikelemissionen sondern auch das ebenso gesundheitssschädliche Stickoxid.
Was können wir in Österreich tun, um zu brauchbaren und realistischen Ergebnissen zu kommen? Gerecht muss es auch sein.
Dass Österreich "auf Richtlinien aus Brüssel" warten muss, ist bestenfalls eine Halbwahrheit.
WIR HABEN IN ÖSTERREICH DAS INSTRUMENT DES PARAGRAPH 57a: DIESE KFZ-ÜBERPRÜFUNG MUSS WIEDER JÄHRLICH STATTFINDEN!!!
UND: MIT EINEM ENTSPRECHENDEN ABGASTESTER, DAS HEISST, EINEM 5-GASTESTER MUSS DIE ABGASQUALITÄT AM AUSPUFFENDROHR GEMESSEN WERDEN!!!
Eine andere Möglichkeit steht in den Paragraph 57a-Werkstätten nicht zur Verfügung.
Mit der o.a. Methode kommen wir zu Ergebnissen ausreichender Qualität, welche wir auch statistisch verwerten können. Dazu müssen auch Fahrzeuge jünger als 3 Jahre erfasst werden.
Das können wir machen, das kann sich Österreich leisten und das muss uns eine höhere Qualität der Atemluft auch wert sein.
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